Ablauf: 1. Instanz
Anmerkung: Zu den tierschutzrechtlichen und strafrechtlichen Vorgängen werden zur Zeit keine Aussagen gemacht, da hier noch mehrere Verfahren gegen die Partei B.Trüger (Name von der Redaktion geändert) anhängig ist.
Zum Hergang:
Frau B. Trüger hat nach langem Drängen ihrerseits – Zeugen vorhanden – im Februar 2006 einen weiblichen Do Khyi Welpen von mir käuflich erworben. Auf Grund ihrer momentanen finanziellen Situation suchte Frau B. Trüger um Ratenzahlung nach. Dieser Ratenzahlung wollte ich zunächst nicht nachkommen, da die angebotenen Raten eine Abzahlungsdauer von annähernd 3 Jahren in Anspruch genommen hätten.
Da mir Frau B. Trüger aber glaubhaft versicherte, ab April wieder in fester Anstellung zu sein, und sie dann den Rest umgehend ausgleichen würde, sagte ich auf Drängen der Frau B. Trüger letztendlich im Vertrauen auf ihre Aufrichtigkeit zu.
Es wurde vertraglich vereinbart, dass für die Monate März und April zunächst 50 Euro zu entrichten sein, welche sich ab Mai auf mindestens 100 Euro erhöhen sollten. Die ersten beiden Raten wurde noch korrekt bezahlt, die dritte Rate bereits nur zur Hälfte erfüllt und die nächsten Raten blieben ganz aus.
Beinahe zeitgleich starteten die Eheleute B. Trüger in ihrem Forum eine Verleumdungskampagne. Zahlungsaufforderungen wurden nicht beachtet und telefonische Anfragen endeten damit, dass seitens der Familie B. Trüger aufgelegt wurde.
Eine endgültige Zahlungsaufforderung wurde ebenfalls ignoriert.
Per Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher machte ich alsdann von meinem vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch, da Frau B. Trüger mit mehr als 2 Raten im Rückstand war.
Zum Kündigungsdatum im Dezember wären Raten in Höhe von insgesamt 900 Euro zu zahlen gewesen.
Frau B. Trüger hatte bis zu diesem Datum lediglich 300 Euro bezahlt.
Nach meinem rechtsgültig erfolgten Rücktritt versuchte Frau B. Trüger mir die Zugriffsrechte auf den Hund zu entziehen, indem sie mir schriftlich mitteilte, das sie nicht mehr im Besitz der Hündin sei, weil sie diese – rechtswidrig – ihrem minderjährigen Sohn geschenkt hat.
Auf Grund meines Schutzvertrages – welcher das Verschenken untersagt – erklärte das Gericht diese Schenkung jedoch für ungültig.
In der Hauptverhandlung vom 17.4.2007 ging es dann nur noch um die Frage, ob 300 oder wie von der Partei B. Trüger behauptet 400 Euro gezahlt worden sind.
Um allen Beteiligten die wortgetreue , hochnotpeinliche Vorstellung zu ersparen, hier die Zusammenfassung:
Herr B. Trüger, der als Zeuge bestätigen sollte, dass 100 Euro in Bar gezahlt worden sein sollten, eröffnete seine Aussage damit, dass er ein nachweislich falsches Besuchsdatum angegeben hat. Weiterhin konnte er nicht angeben, in welchen Scheinen die angeblichen 100 Euro übergeben worden sind. Er gab an, seine Frau B. Trüger hätte das Geld ohne es vorzuzählen übergeben, ich hätte es ohne zu zählen eingesteckt.
Auf Nachfrage meines Anwalts, wohin ich denn das Geld eingesteckt hätte, folgte ein hilfesuchender Blick des Herrn B. Trüger, welcher auf die am Boden stehende Handtasche seiner Frau fiel.
Sogleich verkündete er, ich hätte das Geld in meine Handtasche gesteckt, weil – so seine Begründung – Frauen ja immer rechts oder links von sich eine Handtasche mit ihrem „Zeugs“ stehen hätten!
Spätestens jetzt weiß jeder, der mich kennt, dass das nicht der Wahrheit entsprechen konnte, da ich Zeit meines Lebens niemals eine Handtasche getragen habe!
Auf Hinweis meines Anwalts, dass 100 Euro jedoch gar nicht zum Ratenausgleich der 2 Raten gereicht hätten, da die Ratenhöhe zu diesem Zeitpunkt schon 100 Euro betrug, erwiderte Herr B. Trüger, dass er ja im Dezember 2005 seinen Job verloren hätte und man telefonisch vereinbart hätte, die Ratenhöhe auf 50 Euro runterzusetzen.
Mein Anwalt hielt vor, dass dies ein sehr auffälliger Widerspruch sei, da der Vertrag ja erst im Februar 2006 – also 2 Monate später – unterschrieben wurde.
Auf die Frage, wie man bereits im Dezember über eine Ratenreduzierung für einen Vertrag verhandeln könne, der noch gar nicht geschlossen war, antwortete der Zeuge B. Trüger, dass man ja schließlich schon seit Oktober in Verhandlungen stand……..
Das Gericht verurteilte Frau B. Trüger zur Herausgabe der Hündin Nikki, Zug um Zug gegen Übergabe der bereits geleisteten 300 Euro. Anmerkung:
Wer damals im F-Forum gelesen hat, wird bei kurzem Nachdenken auf einige sehr krasse Widersprüche stoßen.Hatte bislang Herr B. Trüger – besonders im engeren Kreis – behauptet, die Hündin sei korrekt und komplett oder auch Vertragsgemäß bezahlt, wich er nun von diesem Vortrag ab. Mit der Formulierung „wo jeder Cent pünktlich gezahlt worden war“ ergibt sich eben nun, dass die Hündin eben nicht vollständig bezahlt war sondern Ratenzahlung bestand.
Der erste, dem Ungereimtheiten aufgefallen sind, war ein Herr H.K. aus Österreich, welcher im engeren Kreis nachfragte, wieso ich öffentlich behaupten könne, dass nur 300 Euro bezahlt wurden……auf diese sehr clevere Frage gab Herr B. Trüger dann die interessante wenn auch falsche Antwort, dass meine Verträge beinhalten, dass ich jederzeit – wohlgemerkt ohne Angabe von Gründen – meine Hunde für die Zahlung von 300 Euro zurückfordern könnte ……..Der Passus, der hier bewusst von Herrn B. Trüger zur Wahrung seines Gesichtes – denn wer gibt schon gerne zu, dass er nicht zahlen kann – verdreht wurde, lautet schlichtweg:
„Wenn der Hund aus irgendeinem Grund abgegeben werden muß, so ist immer erst der Züchter schriftlich per Einschreiben Rückschein zu informieren. Der Züchter hat das Vorkaufsrecht gegen eine Schutzgebühr von 300 Euro.“Das ist auch der Grund, warum der Kaufvertrag nur auszugsweise von Herrn B. Trüger eingestellt wurde und nicht im Ganzen. Hätte er ihn im Ganzen eingestellt, würde jeder erkennen, dass die von Herrn B. Trüger gemachten Aussagen seiner Phantasie entspringen. Durch das Einstellen meines Vertragsexemplars wäre dann auch seine Aussage als falsch entlarvt, dass es sich um unterschiedliche Verträge handelt. Beide sind – wie das Gericht zutreffend feststellte – vom Schriftinhalt identisch!
Auf die Aussage, er hätte nicht gewusst, das eine Zuchtsperre vorlag und Nikki keine KTR-Papiere bekommen würde, möchte ich nicht näher eingehen. Jeder Forums-Leser weiß, dass Frau B. Trüger und Herr B. Trüger offen in ihrem Forum mit ca. 30 Leuten das Thema Zuchtsperre und Papiere diskutiert haben. Auch waren beide Mitglieder im damals neugegründeten Verein FKT e.V. wo sie bis heute nicht ihren Vereinsbeitrag entrichtet haben und diesen verließen um ihrem Rauswurf zuvor zu kommen.Das Frau und Herr B. Trüger sich jetzt als unwissende kleine Dummerchen hinstellen möchten, dient lediglich dazu, Mitleid und Verständnis für ihre selbstverschuldete Lage zu erhalten und gleichzeitig mich als Unmensch hinzustellen.
Die arme Frau B. Trüger die nie schlechte Erfahrungen beim Hundekauf gemacht hatte….wie auch, hat sie doch 3 von 4 Do Khyi niemals bezahlt! Fragen sie doch mal beim KTR Zuchtbuchführer nach und lassen sich die Geschichte mit der arglistigen Täuschung erzählen, wo Frau B. Trüger versuchte eine Zweitschrift für eine Ahnentafel der nicht bezahlten Hündin Dirgayushi zu erschleichen, die im Nachhinein für ungültig erklärt wurde ( siehe Veröffentlichung im Unser Rassehund ) – der komplette Schriftverkehr seitens des Zuchtbuchführers und Frau B. Trüger sowie Frau R.S. und Frau D.D. liegt vor.
Damit genug….
Der Prozess um Nikki erwies sich als ware Schlammschlacht seitens der Familie B. Trüger, aber ihre gesamte Verschlagenheit sollte ihnen nichts nutzen. Der Vorsitzende hielt sich an die Fakten und diese waren:
Nikki wurde nicht bezahlt, die Familie B. Trüger befand sich mit 600 Euro im Rückstand und der Rücktritt vom Kaufvertrag war rechtmäßig.
Die immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragene – im übrigen falsche Behauptung – Es wären 100 Euro in bar gezahlt worden….Die Hündin wäre pünktlich und korrekt bezahlt worden und ähnliches mit gleichem Tenor, wurde vom Gericht nicht anerkannt.
Die merkwürdig wiedersprüchlichen und konfusen Aussagen des Herrn B. Trüger waren zu keinem Zeitpunkt nachzuvollziehen.
Darüber hinaus ist Herrn B. Trüger bis heute noch nicht aufgegangen, das selbst wenn er 100 Euro zu irgend einem Zeitpunkt gezahlt hätte – was er definitiv nicht hat – er sich immer noch mit 500 Euro im Rückstand befunden hätte.
In Zahlen sieht das so aus. 1. und 2. Rate je 50 Euro, alle weiteren Raten mindestes 100 Euro!
März…………..50 Euro
April………….50 Euro
Mai…………..100 Euro
Juni………….100 Euro
Juli………….100 Euro
August………..100 Euro
September……..100 Euro
Oktober……….100 Euro
November………100 Euro
Dezember………100 Euro
Betrag zusammen 900 Euro…davon gezahlt: 300 Euro Die Richtigkeit dieser Angaben entnehmen Sie bitte dem Gerichtsurteil – welches solange Bestand hat, bis es durch eine höhere Instanz aufgehoben wurde.
Da die Berufungsbedingungen in der ZPO (Zivilprozeßordnung) festgelegt sind, ist mit der Aufhebung dieses Urteils allerdings nicht zu rechnen. Bis heute ist auch noch keine Berufungsbegründung bei Gericht eingereicht worden. Sollte diese fristgerecht eingehen, wird eine Abweisung beantragt.
Anmerkung:
Auf die letzte Minute hat Familie B. Trüger Berufung eingelegt.